Kinderwunsch
Was so einfach und natürlich erscheint, kann durch viele Faktoren erschwert werden. Es gibt viele Gründe, weshalb der Wunsch nach einem Kind (bisher) unerfüllt blieb. Die verschiedensten Möglichkeiten der medizinischen Behandlung stellen Eltern schnell vor vielfältige Fragen. In einer Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle, können Sie sich klarwerden, wie und in welchem Umfang sie medizinische Behandlungsangebote in Anspruch nehmen möchten.
Kinderwunsch
Auf der Seite familienplanung.de sind verlässliche Informationen zu finden:
- Einflüsse auf die Fruchtbarkeit und Fruchtbarkeitsstörungen
- Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung
- Chancen und Risiken
- Rechtliche und finanzielle Regelungen.
Empfehlenswert zum Thema Kindewunsch ist zudem die Seite Informationsportal Kinderwunsch - Startseite (informationsportal-kinderwunsch.de) des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Dort finden Sie Informationen zur Kinderwunschzeit, Ursachen, Behandlung, Hilfsangebote und Finanzieller Förderung. Außerdem gibt es dort Videos, ein Podcast und Publikationen zum Thema Kinderwunsch.
Ungewollte Kinderlosigkeit ist eine große emotionale Belastung!
Der Schmerz und die Trauer der Betroffenen ist häufig begleitet von Zweifeln an sich selbst oder der Partnerschaft. Das soziale Umfeld, sogar enge Freunde oder die Familie können die Belastungen oft kaum nachvollziehen.
Wenden Sie sich an die Schwangerschaftsberatungsstellen für weitere Unterstützung. Vielleicht hilft Ihnen auch der Austausch mit anderen ungewollt kinderlosen Paaren. Selbsthilfegruppen finden Sie hier oder fragen Sie bei KISS( siehe unten) nach Gruppen vor 0rt.
Weitere Informationen:
Warum gerade wir? Wenn ungewollte Kinderlosigkeit die Seele belastet (Broschüre bestellbar bei BZGA)
Unerfüllter Kinderwunsch - Broschüre für Männer (Broschüre BMFSFJ)
Unerfüllter Kinderwunsch? Hilfe und Unterstützung für betroffene Paare (Broschüre BMFSFJ)
WIR WÜNSCHEN UNS EIN KIND ... WARUM GELINGT ES NICHT? WAS KÖNNEN WIR TUN? WO BEKOMMEN WIR HILFE? (Broschüre BMFSFJ) die Broschüre ist auch in englischer, türkischer und russischer Sprache unter diesem Link zu finden
Finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern
Seit 1. November 2020 gibt es die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.
Antrag auf Förderung
Auf der Seite zbfs.bayern.de finden Sie den Förderantrag. Dieser ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschliesslich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.
Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Zuwendungen können gewährt werden, sofern
das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,
die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.
Der Freistaat Bayern und der Bund fördern die Paare in gleicher Höhe. Massgeblich sind die Richtlinie des Freistaats Bayern zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 08.10.2020, StMAS-Az. IV1/6541.01-1/630 sowie die Richtlinie des Bundes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Massnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.
Beachten Sie bitte, dass die Massnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist. Als Massnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind."
Quelle: bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales