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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Stadt Ansbach ist bemüht, ihre Websites/mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website/mobile Anwendung „Wir in Ansbach“ / Familien APP.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website/Familien APP entspricht den Vorgaben der BITV 2.0

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte der Familien APP „Wir in Ansbach“ sind noch nicht alle barrierefrei gestaltet. Hieran wird gearbeitet.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 22.10.2021 erstellt.

 

Die für die Erstellung verwendete Methode nach Art. 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission ist nach Angaben des Webseiten-Anbieters (Firma Toxinlabs) Art. 3 Abs. 1 b) zutreffend.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter wirinansbach@ansbach.de

 

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter wirinansbach@ansbach.de einholen.

 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist

Stadt Ansbach

Joh.-Seb.-Bach-Platz 1

91522 Ansbach

E-Mail: wirinansbach@ansbach.de

Tel. 0981/51343

Fax. 0981/511343

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Str. 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Erklärung zur Barriere-Freiheit in einfacher Sprache

 

Die Familien-APP „Wir in Ansbach“ ist eine APP vom Jugend-Amt der Stadt Ansbach.

Eine APP ist ein Programm für das Handy oder das Tablet. Das Programm kann auch mit einem normalen Computer genutzt werden.

 

Die APP soll barrierefrei sein. Das heißt:

Alle Menschen können die APP nutzen.

 

Was bedeutet barrierefrei? Eine Barriere ist ein Hindernis. Wir möchten keine Hindernisse.

Für Menschen die einen Rollstuhl nutzen, ist eine Treppe eine Barriere.

Für Menschen, die schlecht sehen, ist kleine Schrift eine Barriere.

 

Auch ein schwerer Text kann eine Barriere sein. Denn nicht alle Menschen können schwere Texte gut verstehen.  Deshalb gibt es in der Familien APP auch einige Texte in leichter Sprache.

 

Menschen mit einer Seh-Behinderung können die Ansicht der Seite vergrößern. So können sie die Texte besser lesen.

Blinde Menschen können das Vorlese-Programm nutzen. Der Computer liest ihnen dann den Text vor.

Videos in Gebärdensprache haben wir in der APP im Moment noch nicht.

 

Für die Barriere-Freiheit der APP gibt es Richt-Linien und Gesetze.

Es gibt eine Richt-Linie die heisst:

UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Das ist eine Vereinbarung zwischen vielen Ländern auf der Welt.

In der Vereinbarung steht, welche Rechte Menschen mit Behinderung haben.

Es gibt auch eine Bundes-Richt-Linie in Deutschland.

Die Bundes-Richtlinie heisst barrierefreie Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0

Auch für Bayern gibt es eine Richt-Linie. Die heisst:

Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV).

In der Richt-Linie steht: Welche Vorgaben müssen beachtet werden, damit die APP barrierefrei ist.

Diese APP ist nicht ganz barrierefrei. Es sind viele Texte nicht in leichter Sprache geschrieben. Und es gibt keine Gebärdensprach-Videos. Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. PDF-Dokumente sind Dokumente, die herunter-geladen werden können. Es sind zum Beispiel:

Broschüren

Informationsblätter

In Zukunft soll es noch mehr Informationen in leichter Sprache geben. Wir wollen auch mehr barrierefreie PDF-Dokumente verwenden.

Diese Erklärung wurde am 22.10.2021 geschrieben.

Die Stadt Ansbach hat die Barriere-Freiheit der Texte selbst bewertet. Die APP hat uns die Firma Toxinlabs gemacht. Sie haben sich an die Richt-Linie der BITV 2.0 gehalten.

Sie wollen die APP nutzen, aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt? Dann können Sie sich bei uns melden. Wir freuen uns über Vorschläge zur Verbesserung der Barriere-Freiheit.

Sie können eine E-Mail-Nachricht schicken an:

wirinansbach@ansbach.de

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie Sich beschweren. Dafür gibt es die Durchsetzungsstelle in Bayern.

Sie können einen Brief schreiben an:

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Str. 47

81541 München

Sie können aber auch eine E-Mail schreiben an:

E-Mail: bitv@bayern.de

Sie können sich auch informieren im Internet:

www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Wir haben eine Anleitung erstellt, wie man unsere APP nutzen kann. Da stehen Tipps drin. Link zur Anleitung: Anleitung Familien-App "Wir in Ansbach - Familie & Soziales"

Wir freuen uns über Vorschläge zur Verbesserung der Barriere-Freiheit.

Sie können eine E-Mail-Nachricht schicken an:

wirinansbach@ansbach.de

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