Inklusion an Schulen
Inklusion für Schüler und Schülerinnen
Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche an Schulen mit einem Förderbedarf.
Die Beratungsstelle Inklusion des Schulamts Ansbach bietet Eltern und Kindern Hilfe bei Fragen, wie:
Ihr Kind wird schulpflichtig und hat einen Förderbedarf. Wo soll es eingeschult werden?
Ihr Kind soll inklusiv beschult werden, was bedeutet das genau?
Wo finde ich Informationen über zusätzliche Unterstützungsangebote vor Ort?
Wen kann man fragen zwecks Schulbegleitung, lernzieldifferenten Unterricht, Notenaussetzung oder Nachteilsausgleich?
Mehr Informationen finden Sie auf dem Flyer der Beratungsstelle.
Mehr zum Thema Inklusion an bayerischen Schulen finden Sie hier.
Allgemeine Kontaktinformationen zum Thema Behinderung finden Sie hier.