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Schwangerschaftsberatung

Jeder Mensch hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung/Familienplanung und rund um eine Schwangerschaft beraten zu lassen. Dabei können Sie auch zu uns kommen, wenn Sie selbst (noch nicht) schwanger sind oder bei Fragen bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes.

 In der Beratung können zum Beispiel folgende Bereiche besprochen werden:

  • Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt. (Die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erfolgt nur durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.)

  • Vorbereitung auf einen neuen Lebensabschnitt in Partnerschaft, Familie und Beruf

  • Fragen zu rechtlichen Regelungen wie Mutterschutz, Elternzeit und Sorgerecht und sozialen Problemstellungen

  • Fragen zu Sexualität, Empfängnisverhütung und Familienplanung

  • Informationen zu finanzieller Unterstützung wie Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt, SGB-II

  • Finanzielle Hilfe durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

  • psychosoziale Beratung vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränatal-Diagnostik) und bei möglicher Behinderung des Kindes

  • Fragen zur Eltern-Kind-Beziehung

  • Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch

  • psychosoziale Beratung in Krisensituationen wie z. B. bei Trennung, Tod- oder Fehlgeburt und anderen Krisen in Schwangerschaft und nach der Geburt (z. B. postportale Krisen) und nach einem Schwangerschaftsabbruch

  • Information und Begleitung bei Vertraulicher Geburt

  • Sexualpädagogische Angebote für Kindergärten, Schulen und sonstige Einrichtungen

  • Prävention, Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen von Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, insbesondere der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens

Die Umsetzung erfolgt durch Projekte, Vorträge und öffentliche Veranstaltungen.

 Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Sie unterliegt der Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

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