Ausbildungsförderung (BAföG)
Alle jungen Menschen sollen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung absolvieren können. Die Höhe der Förderbeträge ist pauschaliert festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungsstätte besucht wird und ob der Wohnsitz während der Ausbildung bei den Eltern verbleibt.
Leistungen nach dem BAföG werden gewährt für den Besuch von
weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist,
Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen,
Hochschulen.
Förderungsfähig sind auch die in Zusammenhang mit dem Schul- oder Hochschulbesuch erforderlichen Praktika.
Die Förderbeträge werden im Schulbereich als Vollzuschuss und im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt.
Förderleistungen für eine förderungsfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Prüfung, ob die eigenen finanziellen Mittel sowie die eines etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern ausreichen, um den Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.
Auszubildende mit Kind oder Kindern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.
WEITERE INFORMATIONEN UND ADRESSEN
Nähere Hinweise zur Ausbildungsförderung enthält die Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier.
Eine Ausbildungsförderung von Schülerinnen und Schüler können Sie bei der Stadt Ansbach beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz.
Studierende der Hochschule Ansbach können sich an das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg wenden.