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Landesstiftung Mutter und Kind

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
Sie unterstützt Sie in wirtschaftlichen und seelischen Notlagen.

Beispiele für die Unterstützung:

  • notwendige Anschaffungen finanzieren

  • Lebensunterhalt sicherstellen

  • unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern

  • Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.

Voraussetzungen für eine Unterstützung:

  • Das Einkommen beschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

  • Der Antrag durch die Schwangere muss vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen.
    Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen zur Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ finden Sie hier.

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