Beschreibung:
Wir leisten Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und BaySchwBerG, helfen bei der Vermittlung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.
Desweiter beraten wir Sie über:
Familienfördernde Leistungen, geltende soziale und rechtliche Bestimmungen,
den Umgang mit einem pränatalen Befund und über Verhütung und Familienplanung.
Wir beraten Sie auch bei Fragen zu unerfülltem Kinderwunsch, einer Fehl- oder Totgeburt.
Unser Beratungsangebot erstreckt sich bis zum 3. Lebensjahres Ihres Kindes.