Beschreibung:
Für Personen, die eine Altersrente oder eine unbefristete EU-Rente erhalten. Wenn die Rente oder das Einkommen zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichen, werden auf Antrag Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB XII gewährt. Die Leistungen sind Einkommens- und Vermögensabhängig.