Wohnraumförderung
Wohnberechtigungsschein
Nürnberger Str. 32, Zimmer 2.15
91522 Ansbach
Beschreibung:
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt für den Bezug von Mietwohnungen, die mit staatlichen Mitteln errichtet worden sind und daher dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (BayWoBindG) unterliegen. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für einkommensschwache Haushalte ausgestellt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem BayWoBindG eingehalten werden.
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