Reha-Ausbildung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen jungen Menschen mit Förderbedarf eine berufliche Ausbildung ermöglichen und den Erwerbseinstieg erleichtern.
Die Jugendlichen kommen dabei meist direkt aus dem Schulsystem oder haben keinen Schulabschluss. Häufig wird eine Lernbehinderung festgestellt.
Je nach Art der Einschränkung unterscheidet sich das Ausbildungssetting und damit die Integrationschancen der jungen Menschen. Bei den ausserbetrieblichen Reha-Ausbildungen wird zwischen kooperativen und integrativen Ausbildungsgängen unterschieden.
Bei einer kooperativen Ausbildung werden fachtheoretische Inhalte in außerbetrieblichen Einrichtungen vermittelt. Fachpraktische Unterweisungen werden im Kooperationsbetrieb angeleitet.
Bei einer integrativen Ausbildung wird sowohl der fachtheoretische als auch der fachpraktische Inhalt außerbetrieblich vermittelt. Vertieft und geübt werden die Ausbildungsinhalte in möglichst vielen betrieblichen Praktika, um eine Integration im Anschluss zu sichern.
Je betriebsnäher eine Ausbildung stattfinden kann, desto größer sind die Chancen zur anschließenden Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis.
In den meisten Fällen ist vor Aufnahme einer überbetrieblichen Reha-Ausbildung eine Berufsorientierung oder eine Unterstützungsleistung für die berufliche Ausbildung notwendig.
Wird trotz Vorliegen einer Lernbehinderung eine betriebliche Ausbildung angestrebt, besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, die Ausbildung in abgestufter Form zu durchlaufen. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer bbA (begleitete betriebliche Ausbildung) Unterstützung durch einen Bildungsträger zu erhalten.
Der Zugang zu einer Reha-Ausbildung erfolgt über Gutachten, die bereits in der Schule eingeleitet werden, und die Agentur für Arbeit.